Aufnahmeinformationen

Mitgliedschaft im LVS


Informationen zur Aufnahme in den Leichtathletik-Verband Sachsen

Auf der Grundlage der Satzung des LVS, Paragraph 3 können Vereine, Abteilungen bzw. Gemeinschaften die Mitgliedschaft im LVS jederzeit beantragen.

Einzureichen ist ein Aufnahmeformular in dreifacher Ausfertigung, welches über die Homepage des LVS abrufbar und über den jeweiligen Kreisverband an die Geschäftsstelle einzureichen ist.

Für dieses Formular sind folgende Angaben notwendig:

  • Vereinsnamen (zusätzlich eventuelle Kurzform)
  • Anschrift des Vereins
  • Name und Anschrift des Vorsitzenden des Leichtathletik-Vereins bzw. des Abteilungsleiters Leichtathletik.
  • Gegenwärtiger Mitgliederstand in der Leichtathletik
  • Anerkennung LVS-Satzung (ebenfalls in Geschäftsstelle des LVS erhältlich)
  • Bestätigung des Vereinsvorstandes über Eintragung im Vereinsregister beim jeweiligen Kreisgericht

Mit der Satzungsanerkennung ist u.a. verbunden:

  • Mitgliedschaft im LVS einschließlich der Möglichkeiten des Austritts (nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich), der Streichung (z.B. bei Auflösung des Vereins) oder des Ausschlusses.

Die Aufnahme erfolgt durch die Geschäftsstelle im Auftrag des Präsidiums des LVS durch schriftliche Mitteilung an den Verein bzw. die Abteilung sowie den zuständigen Kreisverband und durch Information im Verbandsorgan des LVS.

Für den Start bei Landesmeisterschaften ist die Mitgliedschaft des Vereins im LVS Vorbedingung sowie für den einzelnen Teilnehmer ein gültiger Startpass, der auf Grund des eingereichten Antragsformulars in der LVS-Geschäftsstelle gegen eine einmalige Gebühr ausgestellt wird.

Folgende Vorteile sind mit einer Mitgliedschaft verbunden:

  • Möglichkeit des Kaufes des Terminkalenders des LVS für das Folgejahr mit allen Ausschreibungen der Landesmeisterschaften, Informationen zu allen beim LVS angemeldeten Leichtathletik-Wettkämpfen sowie einem gesonderten Teil für alle beim LVS gemeldeten Lauf-Veranstaltungen (u. a. auch Sachsen-Cup)
  • Entsprechend der terminlichen Möglichkeiten Ausleihe der LVS-Zeitmess- und Weitenmessanlage für Veranstaltungen des Vereins gegen eine Gebühr.
  • Finanzieller Rücklauf an die jeweiligen Kreisverbände nach bestimmten Kriterien (größere Mitgliederzahl im Kreis = höherer Rücklauf an die Kreisverbände) zur Organisierung kreislicher Veranstaltungen bzw. Unterstützung der Vereine).
     

Satzung und Ordnungen des LVS