Beantragung
eines Talentstützpunktes oder Talentvereines
Ab sofort bis 12.11.2025 kann über die Homepage ein TSP oder Talentverein beantragt werden.
Anerkennung von Talentstützpunkten
Einordung der TSP im Gesamtgefüge:
Neben den Bundes- und Landesstützpunkten sind die Talentstützpunkte ein weiterer wichtiger Baustein im Fördersystem des LSB Sachsen. Ein zentrales Element ist die Delegierung von Talenten zu den Landesstützpunkten bzw. den Sportspezialschulen. Diese Delegierung wird auch weiterhin elementar sein.
Das Bewertungssystem soll die tatsächliche Arbeit in den Vereinen besser Abbilden und deutlich näher an der Praxis orientiert sein. Neben den Kriterien wie, Trainerqualifikation, Teilnahme an Landesmeisterschaften, Sichtungsveranstaltungen und Anzahl von E-Kadern, wird ein 2-Stufiges System erprobt, sodass Vereine ohne Delegierung auch anerkennend Fördermittel erhalten.
Der LSB wird weiterhin die Talentstützpunkte auszeichnen, der Leichtathletik-Verband Sachsen e.V. wiederum wird Talentvereine berufen.
Die Beantragung kann ab sofort über folgende Seite erfolgen:
--> Beantragung TSP/Talentverein