Einberufung des 17. Ordentlichen Verbandstages des Leichtathletik- Verbandes Sachsen e.V.

Das Präsidium des Leichtathletik-Verbandes Sachsen e.V. (LVS) beschloss am 30.11.2022 in Übereinstimmung mit der Satzung des LVS, § 5 (1), den 17. Ordentlichen Verbandstag des LVS

für den Samstag, 25. März 2023, Beginn 10:00 Uhr in der AOK Dresden, Sternplatz 7, 01076 Dresden einzuberufen.

Das Präsidium des Leichtathletik-Verbandes Sachsen e.V. (LVS) beschloss am 30.11.2022 in
Übereinstimmung mit der Satzung des LVS, § 5 (1),

den 17. Ordentlichen Verbandstag des LVS

für den Samstag, 25. März 2023,
Beginn 10:00 Uhr in der AOK Dresden, Sternplatz 7, 01076 Dresden einzuberufen.

Tagesordnung:
1. Begrüßung
 2. Bestätigung der Tagesordnung und der Tagungsmaterialien
 3. Wahl der Mandatsprüfungskommission und der Antragskommission
 4. Impulsvortrag
 5. Ergänzungen zum Bericht des Präsidiums des LVS für das Jahr 2022
 6. Auszeichnungen
- Mittagspause -
 7. Vorstellung des Grobentwurfes zu Strukturänderungen im LVS
 8. Aussprache zu den Berichten und den Beschlussvorlagen
 9. Bericht der Mandatsprüfungskommission
10. Bericht der Antragsprüfungskommission
11. Beschlussfassung zu Änderungen der Satzung des LVS, den  Ordnungen des LVS und weiteren Anträgen
12. Wahl der Wahlkommission
13. Wahl des Präsidiums, Wahl des Rechtsausschusses, Wahl der  Kassenprüfer, Bestätigung des Jugendwartes
14. Schlusswort

Entsprechend der Satzung des LVS § 5 (2) sind die stimmberechtigten Delegierten auf Kreisoder Stadtverbandstagen zu wählen (je angefangene 300 Mitglieder = 1 Delegierter). Grundlage ist die Mitgliederstatistik vom 01.01.2023.

Anträge auf Satzungsänderungen sind bis zum 24. Dezember 2022 (3 Monate vorher), andere
Anträge sind schriftlich bis spätestens 10. März 2023 (14 Tage vorher) beim Präsidium des LVS
(Geschäftsstelle) einzureichen.

Die Delegiertenkarten und die Beschlussvorlage zu Satzungsänderungen gehen den
Vorsitzenden der Kreis- und Stadtverbände bis 24. Februar 2023 zu.

Stimmberechtigte Delegierte für den 17. Ordentlichen Verbandstag des LVS:

Stimmberechtigt sind entsprechend § 5 (1) und § 6 (1) der Satzung des LVS
(1) die Mitglieder des Präsidiums
(2) die Vorsitzenden Kreis- und Stadtverbände
(3) die gewählten Delegierten der Kreis- und Stadtverbände
(4) die Vorsitzenden der ständigen Kommissionen (soweit sie nicht Mitglied des Präsidiums sind und der RWK bzw. regionale
Koordinatoren)
(5) die Aktiven-, Jugend- und Trainersprecher (soweit sie nicht Mitglied des Präsidiums sind)

Laut § 5 der Satzung LVT, (1) ist für (1) – (5) eine Stimmenübertragung nicht möglich.
Die Anzahl der Delegierten für jeden Kreis- oder Stadtverband wird nach der Erstellung der
Mitgliederstatistik noch einmal auf der Homepage veröffentlicht.

Die Delegiertenkarten werden mit der Einladung bis 24.02.2023 den Vorsitzenden der KV/SV
zugesandt.
 

Geschäftsstelle