Verwarngelder bei fehlenden Kampfrichtern – Übersicht für das Jahr 2026 ist online

Um einen reibungslosen Wettkampfbetrieb sicherzustellen, sind ausreichend ausgebildete Kampfrichterinnen und Kampfrichter in allen Disziplinen unerlässlich. Die entsprechende Regelung zu Verwarngeldern bei nicht erfüllten Kampfrichtereinsätzen ist daher ein fester Bestandteil unserer Verbandsarbeit und dient der fairen Verteilung der Aufgaben auf alle Vereine.

Wie in den vergangenen Jahren veröffentlichen wir auch diesmal vorab eine Übersicht der erfassten Kampfrichter im Landesverband und der Fehlzahlen, um allen Vereinen frühzeitig Transparenz zu ermöglichen.

Übersicht

Diese Vorabinformation gibt euch die Gelegenheit:

  • die erfassten Daten zu prüfen,
  • eventuelle Unstimmigkeiten zeitnah zu melden und
  • Rückfragen vor der Rechnungslegung zu klären

Unser Ziel ist es, durch diese transparente Vorgehensweise spätere Korrekturen, Stornierungen oder Missverständnisse zu vermeiden und den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.

Wir bitten daher alle Vereine, die Übersicht sorgfältig zu prüfen und sich bei Rückfragen bis spätestens 30.3.2026 um Klrärung zu bemühen. Erster Ansprechpartner ist hier euer Kreiskariwart.
Vielen Dank für eure Unterstützung und euren Beitrag zu einem verlässlichen Wettkampfbetrieb.

LV Sachsen – Geschäftsstelle